Der Streckencharakter der schiffbaren, der
unteren Saale (den Gesamtlauf betrachtend) sowie zur (schiffbaren) Unstrut
Die untere Saale ist ab Unstrutmündung
bei Naumburg (km 161,8) abwärts bis zur Mündung in die Elbe bei Barby (Saale-km 0,0 =
Elb-km 290,8) schiffbar und somit von der Gewässertiefe
her immer mit jedem Kajak einschl. Faltboot oder Canadier, auch 7-er oder 10-er fahrbar.
Ausnahme: Sperrungen aufgrund Hochwasser, Eisgang oder ggf. Anordnung.
Sie fließt in unseren Fahrtenabschnitten eher mäßig mit durchschnittlich etwa 2 bis
0,6 km/h, selten schneller. Vor den Schleusen logischerweise auch
beinahe Seencharakter.
Apropos Schleusen: Wir passieren im Laufe der Fahrt alle 17 Stück, die Wehre sind im Allgemeinen nicht fahrbar. Ausnahme: eine
parallele sg. Treidelgasse (Weißenfels, Beuditzwehr km 144,4).
Können die oberen fünf
Schleusen im Bedarfsfall noch ganz gut umgangen werden, ist
dies ab Merseburg meist schwieriger. - Planmäßig sind nach heutigem Stand "eigentlich" alle
Schleusen während der Tour in Betrieb, auch liegen deren Ruhetage anders (bei den fünf Oberen sind dies Die+Mi
bzw. in Merseburg ist dies von Mo-Do).
Die mittlerweile geplante „Abkürzung“ einschl. einer 18.-ten Schleuse („Schleusenkanal Tornitz“, oder auch "Saale-Elbe-Kanal unterhalb Calbe" genannt) wurde bereits im KanuSport 05/2008 kurz beschrieben, das Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Eine konkrete Umsetzung jedoch ist ungewiß und wird sehr kontrovers diskutiert.
Für Interessierte: einerseits: www.elbeinsel.de und andererseits: www.saaleverein.de.
Die Wasserqualität von Saale und Unstrut ist inzw. subjektiv als
gut einzuschätzen und in den Jahren seitdem ich regelmäßig paddle (1997) kamen auch immer mal wieder sogar
Sichttiefen bis zum Grund vor, freilich vor allem niederschlagsabhängig
(insb. Einzugsbereich Unstrut mit Lehmböden). Als Kind war dies eher für mich undenkbar.
Die Aussage im
DKV-Führer Ostdeutschland 1. Auflage aus dem Jahr 1991:
>ab hier (Bad Dürrenberg) sehr starke Verschmutzung, so
dass eine Weiterfahrt nicht ratsam ist< ist jedenfalls lange
überholt, in den aktuellen
Auflagen (z.Zt. 4. Aufl. des DKV-Ost bzw. 26. Auflage FluWaBu), richtigerweise auch nicht mehr zu finden. Aufgrund
Bibervorkommen inzwischen auch auf der Saale kann die Nutzung von
Holzpaddel und Holzbooten nur nach eigenem Ermessen erfolgen :-).
Genauso ist die Unstrut auf jeden Fall kulturhistorisch interessant und als ehemalige Wasserstraße mit Schleusen
(heute nur Ausflugsverkehr, Schleusen wieder betriebsfähig) vom Charakter her ein lohnenswerter ruhiger Fluß,
eingebettet in Kalksteinhänge (Muschelkalk) und das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut (Rotkäppchen-Sekt !),
am Fundort der Sternenscheibe Nebra (Ortslage Wangen, mit Besichtigungsmöglichkeit) vorbei.
Alles in allem ähnlich der Sachsen-Anhaltinischen Saale, nur schmaler (nicht zu schmal), übersichtlicher.
Schifffahrtsregelungen mit Relevanz für Paddler: Auf dem oberen
Saaleabschnitt (in Sachsen-Anhalt): d.h. von Landesgrenze bei Großheringen km 180 bis km 124,16 zw. Bad Dürrenberg und
Merseburg (bei Kreypau) sowie auf der Unstrut in Sachsen-Anhalt gilt die „Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO)“ vom 25. Juni 2009, welche die „Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf der oberen Saale und der Unstrut (SchiffSU-VO)“ vom 29. März 2001“ abgelöst hat. Dies entspricht in den für Paddler praktisch relevanten Punkten nunmehr quasi im Prinzip in etwa der BinSchStrO.
Dies entspricht etwa dem ersten Fahrtentag unserer Fahrt >USF2017<. Ab km 124,4 bis km
0,0 ist die Saale dann selbst Bundeswasserstraße, dort
gelten damit die "Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung
(BinSchStrO)" original, wie auch auf der Elbe.
Für muskelkraftbetriebene Boote gelten nach
beiden VO im Wesentlichen die gleichen Regeln, für uns u.a. relevant sind und werden auch gelegentlich kontrolliert:
- Kennzeichnungspflicht der
Boote mit Name bzw. Devise (vgl. § 2.02[1] der BinSchStrO),
- max. Promillegrenze im Blut: 0,5 (§ 1.02, Pkt. 7 BinSchStrO).
Siehe auch Link Saale-Verordnungen und [1]
unten.
Besondere Hinweise:
Trotz generell geringem Schiffsverkehr sind am Wochenende durchaus teils nicht wenige Sportboote unterwegs,
von denen besonders Mietboot- oder Charterscheinfahrer auf Teilabschnitten (Merseburg - Halle),
örtlich ggf. auch Jetskifahrer (Nienburg-Calbe), die allg. Führerscheinfreiheit bis 15 PS oder
überhaupt der Bereich Halle (Mietboote, Ausflugsschiffe =unser Tag 2) )
uns zur besonderen Aufmerksamkeit zwingen könnten.
Regelmäßige Ausflugsfahrgastschiffe auch bei Bernburg. -->
Jegliche Berufsschifffahrt hat auch auf der Saale Vorfahrt!
Fähren:
Auf Saale und Elbe gibt es einige Gierseilfähren und andere
Fähren (Beschilderung vorhanden), die besonders zu beachten sind!
Der Standort (Uferseite) der Hinweiszeichen
>x< gibt jeweils die Ruheseite der Fähre an:
Linkes Bild: >Frei fahrende
Fähre<
Bild rechts: >Nicht frei fahrende
Fähre< - z.B. Gierseilfähre
Saale-Seilfähren in: Naumburg-Blütengrund (Unstrutmündung), Schellsitz, Leißling(nunmehr Brücke), Brachwitz, Wettin, Rothenburg/Brucke und bei Groß Rosenburg. Die Gierseilfähre in km 9,5 Groß Rosenburg hat die
Ruheseite rechts, es ist dort eng, wenn
abgelegt!
Eine Gierseilfähre außerdem in Barby/Elbe kurz nach der
Mündung in die Elbe - Ruheseite rechts.
Ich verweis da jetzt einfach mal auf die
Elbe-Hinweise für die Teilnehmer der Internationalen Elbefahrt
auf der DKV-Site (hier auch direkt als .pdf auf kanu.de) oder
die neue Website zur Internationalen Elbefahrt,
dort jedenfalls sind die Gierseil-Fähren und deren Besonderheiten auf S. 5 unter Pkt. (5) etwas anschaulicher dargestellt:
(ich darf das, hab diese Hinweise selbst erstellt ;-)
Bitte informiert Euch auch selber, die Fahrtenleitung
kann unmöglich alle Besonderheiten bekannt geben.
Danke.
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